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   BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15   

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BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15 (https://dejure.org/2015,41492)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2015 - 9 B 46.15 (https://dejure.org/2015,41492)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 9 B 46.15 (https://dejure.org/2015,41492)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    BauGB § 133 Abs. 1, § 134 Abs. 2
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; wirtschaftliche Grundstückseinheit; öffentliche Last; Beitragsbescheid; Vorausleistungsbescheid; Bestimmtheit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 133 Abs. 1, § 134 Abs. 2
    Beitragsbescheid; Beitragspflicht; Bestimmtheit; Buchgrundstück; Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück; Vorausleistungsbescheid; wirtschaftliche Einheit; wirtschaftliche Grundstückseinheit; öffentliche Last

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 BauGB, § 134 Abs 2 BauGB
    Wirtschaftliche Grundstückseinheit im Erschließungsbeitragsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 133 Abs. 1, 134 Abs. 2
    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs im Erschließungsbeitragsrecht im Falle einer wirtschaftlichen Grundstückseinheit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 133 Abs. 1, § 134 Abs. 2
    Wirtschaftliche Grundstückseinheit im Erschließungsbeitragsrecht bei isoliert nicht bebaubarem Anliegergrundstück

  • doev.de PDF

    Wirtschaftliche Grundstückseinheit im Erschließungsbeitragsrecht

  • rewis.io

    Wirtschaftliche Grundstückseinheit im Erschließungsbeitragsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 1; BauGB § 134 Abs. 2
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; wirtschaftliche Grundstückseinheit; öffentliche Last; Beitragsbescheid; Vorausleistungsbescheid; Bestimmtheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausnahmen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bebaubares und nichtbebaubares Grundstücke eines Eigentümers sind erschließungsbeitragsrechtlich eine Einheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 438
  • DNotZ 2016, 179
  • DÖV 2016, 352
  • BauR 2016, 884
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15
    Sie müssen daher als einheitliches Grundstück angesehen werden (BVerwG, Urteile vom 16. April 1971 - 4 C 82.69 - BVerwGE 38, 35 und vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 111 f.).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15
    Sie müssen daher als einheitliches Grundstück angesehen werden (BVerwG, Urteile vom 16. April 1971 - 4 C 82.69 - BVerwGE 38, 35 und vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 111 f.).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74

    Schlechterstellung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens - Erhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15
    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15
    Gemäß § 133 Abs. 1 BauGB unterliegt ein Grundstück, das - etwa aufgrund seiner geringen Größe oder seines für eine beitragsrelevante Nutzung ungeeigneten Zuschnitts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4 C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 31 f.) - nicht bebaubar oder gewerblich nutzbar ist, keiner Erschließungsbeitragspflicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 10 A 15.12

    Klage der Stadt Eberswalde gegen einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde

    Nach der in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffenen Bewertung des Senats (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, LKV 2016, 270, juris Ls. 1, Rn. 51 ff.) erweist sich die im ergänzenden Verfahren zur Behebung der Verletzung des Zitiergebots nach § 12 Abs. 6 ROG erfolgte auch rückwirkende Inkraftsetzung der Rechtsverordnung der Landesregierung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2015 als nicht offensichtlich fehlerhaft, jedenfalls soweit die Verordnung mit Rückwirkung ab dem 22. September 2011 und damit jedenfalls auch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den angegriffenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin am 29. August 2012 in Kraft gesetzt wurde.

    Es ist im vorliegenden Verfahren zur Kontrolle der Wirksamkeit des Bebauungsplans "Walzwerkstraße" angesichts der Mahnung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Fehlersuche im Normenkontrollverfahren das eigentliche Rechtsschutzbegehren nicht aus den Augen zu verlieren und sich nicht gleichsam "ungefragt" auf Fehlersuche zu begeben (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, juris Rn. 43; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, LKV 2016, 270, Rn. 52 m.w.N.), nicht geboten, die Wirksamkeit der Zuweisung der zentralörtlichen Funktion an die Antragstellerin als Mittelzentrum durch Ziffer 2.9 LEP B-B vom 27. Mai 2015 ohne entsprechende Rüge der Antragsgegnerin näher zu prüfen oder auch sonst in Frage zu stellen.

    Zum anderen erweist sich die im ergänzenden Verfahren zur Behebung der Verletzung des Zitiergebots nach § 12 Abs. 6 ROG erfolgte rückwirkende Inkraftsetzung der Rechtsverordnung der Landesregierung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2015 nach der derzeitigen Bewertung des Senats als nicht offensichtlich fehlerhaft, jedenfalls soweit die Verordnung mit Rückwirkung ab dem 22. September 2011 in Kraft gesetzt wurde und damit auch im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den angegriffenen Bebauungsplan am 29. August 2012 galt (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, LKV 2016, 270, juris Rn. 51 ff.).

    Zwar verweist die Antragsgegnerin zu Recht darauf, dass ihr als Gemeinde, der im System Zentraler Orte des LEP B-B (vgl. Ziffern 2 ff. LEP B-B) keine zentralörtliche Funktion zugewiesen wurde, die Entwicklung von Siedlungsflächen im begrenzten Umfang möglich ist (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, LKV 2016, 270, juris Rn. 90; Urteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 71).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Es konnte nach der Übereignung an ... auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit mit dem verbleibenden Grundstück Flst.-Nr. 5206/9 (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 46.15 -, juris; Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 -, juris, vom 25.11.2004 - 2 S 730/04 -, juris und vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 -, juris) in Anspruch genommen werden, weil es an der hierfür notwendigen Eigentümeridentität bezüglich beider Grundstücke fehlte.
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Eine lediglich erweiternde Ausnahme ist hiervon zu machen, wenn ein Anliegergrundstück zwar isoliert betrachtet nicht bebaubar ist, jedoch mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers zusammen ein geeignetes Baugrundstück darstellt (wirtschaftliche Einheit: BVerwG, Beschl. v. 21.12.2015, 9 B 46.15, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 142, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Es liegt zumindest eine wirtschaftliche Einheit der Flurstücke 4981 und 4984 vor, da das Flurstück 4981 das zur Errichtung der Kehre abgetrennte Flurstück 4983 ersetzt und es zu klein für eine eigenständige Nutzung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2015, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 26.04.2018 - 1 A 383/17

    Anfechtungsstreit; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Grundstücksbegriff;

    und dem Grundstück G2............... Der Begriff der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" hebt anerkanntermaßen darauf ab, ob zusammenhängende Flächen - unabhängig von ihrer katastermäßigen Einheit - ein wirtschaftliches Ganzes bilden und demselben Eigentümer gehören (SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2015 - 5 A 483/13 -, juris Rn. 28 [Schmutzwasserbeitrag]; OVG NRW, Beschl. v. 17. August 2017 - 15 B 722/17 -, juris Rn. 64 [Straßenbaubeitrag]; für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 20. Juni 1973 - IV C 62.71 -, juris Rn. 16; Urt. v. 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Dezember 2015 - 9 B 46/15 - juris Rn. 3, vorgehend: SächsOVG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 5 A 625/13 -, juris; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1967 - V BLw 24/67 -, juris Rn. 20 ff.; vgl. auch Degenhart, in: Degenhart (Hrsg.), SächsBO, Juni 2002, § 1 Rn. 3; Lechner, in: Simon/Busse, BayBO, Juni 2001, Art. 1 Rn. 24, Art. 7 Rn. 11; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Oktober 2008, § 1 Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Danach ist es fehlerhaft, dass der damalige Bürgermeister die Erschließungsbeitragsforderungen in dem angefochtenen Bescheid nur in einem Betrag festgesetzt hat, obwohl mit dem Beitragsbescheid Erschließungsbeitragsforderungen für drei grundbuchrechtlich selbstständige Flurstücke festgesetzt werden, von denen zumindest die Flurstücke 292 und 303 selbstständig baulich und gewerblich nutzbar sind und deshalb auch erschließungsbeitragsrechtlich selbstständige Grundstücke darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 33 und Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 46/15 -, juris Rn. 3).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands ist im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (sog. Buchgrundstücksbegriff) abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2015 - 9 B 46/15 -, juris Rn. 3; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 30).
  • VG Cottbus, 07.09.2020 - 6 L 113/20

    Schmutzwasserbeitrag

    Mehre Buchgrundstücke bilden etwa dann eine wirtschaftliche Einheit, wenn ein Buchgrundstück für sich selbst zwar nicht, aber mit dem benachbarten, demselben Eigentümer gehörenden Grundstück zusammen baulich nutzbar ist (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Juli 2014 - 5 A 753/12 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 31. Januar 2013 - 6 K 868/12 -, juris Rn. 65; Urteil vom 14. August 2020 - 6 K 1382/16 -, S. 8 des E.A.; zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 46/15 -, juris Rn. 3; zum Ausbaubeitragsrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 15 A 2307/09 -, juris Rn. 9; Urteil vom 24. Juni 2008 - 15 A 4329/05 -, juris Rn 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 10 S 27.15

    Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines reinen

    Wird die vorläufige Außervollzugsetzung einer Rechtsvorschrift begehrt, ist mit Blick auf die demokratische Legitimation des Normgebers bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO vorliegen, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. näher Beschluss des Senats vom 6. Mai 2016 - 10 S 16.15 -, LKV 2016, 270 (272), juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1834

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    316/3 bilden, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zusammen als wirtschaftliche Grundstückseinheit und damit als bebaut im Sinn des § 133 Abs. 1 BauGB angesehen werden (vgl. zuletzt BVerwG, B. v. 21.12.2015 - 9 B 46.15 - juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 16.03.2021 - 6 K 77/16

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Im Einzelfall muss dieses jedoch zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden, etwa weil ein kleines Buchgrundstück für sich selbst zwar nicht, aber mit dem benachbarten größeren und demselben Eigentümer gehörenden Buchgrundstück zusammen baulich nutzbar ist (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Juli 2014 - 5 A 753/12 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 31. Januar 2013 - 6 K 868/12 -, juris Rn. 65; zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 46/15 -, juris Rn. 3; zum Ausbaubeitragsrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 15 A 2307/09 -, juris Rn. 9; Urteil vom 24. Juni 2008 - 15 A 4329/05 -, juris Rn 26).
  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 6 BV 17.1319

    Unbestimmtheit eines für zwei Grundstücke einheitlich ergangenen

  • VG Frankfurt/Oder, 17.08.2017 - 3 L 572/17

    Erschließungsbeiträge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2016 - 10 S 27.15

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

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